Eltern an der Schule



Elternmitwirkung und Verantwortung

Als Eltern haben Sie verschiedene Rechte und Pflichten, sich am Schulleben Ihrer Kinder aktiv  zu beteiligen. 
Sie haben laut Schulgesetz § 55 (1) "das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend fordert dabei die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger."  

Was kann dies in der Realität bedeuten?

Bitte erkundigen Sie sich häufig und regelmäßig bei Ihren Kindern über schulische Angelegenheiten, lassen Sie sich Materialien und Aufgaben zeigen, schauen Sie auch immer wieder in unser schuleigenes Hausaufgabenbuch, das für die Klassenstufen 5-8 verpflichtend eingeführt ist! 
Zeigen Sie Ihrem Kind, dass Ihnen die Schule, Schularbeiten, Hausaufgaben, Leistungsbereitschaft und Lernwillen wichtig sind.  Versuchen Sie zuhause ein lernförderliches Klima und eine geeignete Lernumgebung zu schaffen: Wir raten daher von TV-Geräten im Kinder-/Jugendzimmer ab. Behalten Sie auch den Computergebrauch Ihres Kindes im Auge! Seien Sie verständnisvoll, zeigen Sie in gebotenem Fall jedoch Grenzen auf, die Sie dann auch konsequent verfolgen. Kinder und Jugendliche brauchen klare, verständliche Regeln.

Nehmen Sie bei Fragen oder Unregelmäßigkeiten zügig Kontakt zum entsprechenden Lehrer auf.
Oft hilft ein kurzes direktes Gespräch schnell weiter. Es ist bei uns üblich, dass alle Klassenarbeiten von den Eltern unterschrieben werden müssen.
Auch unsere Beratungslehrerin Frau Lang hilft bei allerlei Fragen und Herausforderungen gerne weiter. Dazu finden Sie hier auf der Homepage in einer separaten Rubrik (siehe Navigationsleiste links) nähere Angaben.

Bitte beachten Sie auch Ihre Entschuldigungspflicht für Ihre Kinder, sollten diese einmal nicht am Schulbesuch teilnehmen können. Am besten so bald wie möglich telefonisch bei der Sekretärin (07524-49855) und dann auch spätestens am 3. Fehltag schriftlich.

Eltern-Gremien für Mitwirkung

Laut Schulgesetz  § 55 (2) gilt weiterhin: "Das Recht und die Aufgabe, die Erziehungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten nehmen die Eltern

1. in der Klassenpflegschaft *,
2. in den Elternvertretungen* und
3. in der Schulkonferenz*  wahr."

Außerdem können Sie sich natürlich auch im Förderverein und bei zahlreichen Aktionen beteiligen, die an unserer Schule ablaufen und wo immer Mithilfe dankbar angenommen wird.

* zu 1. Klassenpflegschaft

Mitglieder sind die Eltern der Schüler der Klasse sowie die Lehrer, die in der Klasse regelmäßig unterrichten. Die Eltern der Schüler einer Klasse wählen den Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter.

* zu 2. Elternbeirat

Mitglieder sind die Klassenelternvertreter und ihre Stellvertreter. Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule.

* zu 3. Schulkonferenz

Sie ist das gemeinsame Organ der Schule und soll das Zusammenarbeiten von Schulleitung, Lehrern, Eltern und Schülern fördern, bei Meinungsverschiedenheiten vermitteln und über wichtige Angelegenheiten beraten und z.T. auch beschließen. Näheres erfahren Sie im Schulgesetz  §47 (3).